Unter Wilhelm II. erlassene soziale Reformen
1889
Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung vom 22. Juni (für Arbeiter)
1890
Aufhebung des Sozialistengesetzes
1890
Gründung von 31 Versicherungsanstalten – Vorläufer der Landesversicherungsanstalten (LVA)
1891
Auszahlung der ersten Renten an dauernd Erwerbsunfähige und an Arbeiter über 70 Jahre
1891
Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni mit Frauenschutz, eingeschränkter Nachtarbeit, Sonntagsruhe und Kinderschutz
1891
Einführung der staatlichen Gewerbeaufsicht
1891
Zulassung freiwilliger Arbeiterausschüsse in Betrieben
1891
Verbot der Sonntagsarbeit in Industrie und Handwerk
1892
Novellierung des Krankenversicherungsgesetzes mit Erweiterungen der Versicherungspflicht (Ausweitung auf Familienangehörige)
1895
Verbot der Sonntagsarbeit für das Handelsgewerbe
1899
Invalidenversicherungsgesetz
1901
Förderung des Arbeiterwohnungsbaus
1905
Arbeiterausschüsse werden in Bergbaubetrieben zur Pflicht
1908
Höchstarbeitszeit, keine Nachtarbeit für Frauen und Jugendliche
1911
Reichsversicherungsordnung (RVO)
1911
Einführung der Hinterbliebenenrente
1911
Versicherungsgesetz für Angestellte
1911
Hausarbeitsgesetz (Regelung der Heimarbeit)
1916
Herabsetzung des Renteneintrittsalters für Arbeiter von 70 auf 65 Jahre
Das Wohl der Arbeiterschaft lag Wilhelm II. und seiner Frau sehr am Herzen. Bereits kurz nach Übernahme der Regentschaft 1890 arbeitete er Entwürfe eines verbesserten Arbeiterschutzgesetzes aus – gegen den Widerstand des Reichskanzlers Bismarck.
Bis zum Jahre 1916 wurden immer wieder Sozialreformen durchgeführt, die die Lage der Arbeiterschaft stetig verbesserten.
Auch wenn der Kaiser die Partei der Arbeiter, die SPD, mit Worten angriff (schließlich war sie damals eine marxistische Partei, die die Abschaffung der Monarchie anstrebte), so sah der Kaiser seinen eigenen Auftrag darin, „Gerechtigkeit zu üben, den Schwachen zu schützen, den Starken einzuschränken und den Wohlstand zu mehren“.
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