Unter Wilhelm II. erlassene soziale Reformen
1889: Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung vom 22. Juni (für Arbeiter)
1890: Aufhebung des Sozialistengesetzes
1890: Gründung von 31 Versicherungsanstalten – Vorläufer der Landesversicherungsanstalten (LVA)
1891: Auszahlung der ersten Renten an dauernd Erwerbsunfähige und an Arbeiter über 70 Jahre
1891: Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni mit Frauenschutz, eingeschränkter Nachtarbeit, Sonntagsruhe und Kinderschutz
1891: Einführung der staatlichen Gewerbeaufsicht
1891: Zulassung freiwilliger Arbeiterausschüsse in Betrieben
1891: Verbot der Sonntagsarbeit in Industrie und Handwerk
1892: Novellierung des Krankenversicherungsgesetzes mit Erweiterungen der Versicherungspflicht (Ausweitung auf Familienangehörige)
1895: Verbot der Sonntagsarbeit für das Handelsgewerbe
1899: Invalidenversicherungsgesetz
1901: Förderung des Arbeiterwohnungsbaus
1905: Arbeiterausschüsse werden in Bergbaubetrieben zur Pflicht
1908: Höchstarbeitszeit, keine Nachtarbeit für Frauen und Jugendliche
1911: Reichsversicherungsordnung (RVO)
1911: Einführung der Hinterbliebenenrente
1911: Versicherungsgesetz für Angestellte
1911: Hausarbeitsgesetz (Regelung der Heimarbeit)
1916: Herabsetzung des Renteneintrittsalters für Arbeiter von 70 auf 65 Jahre
1916: Herabsetzung des Renteneintrittsalters für Frauen auf 60 Jahre
Das Wohl der Arbeiterschaft lag Wilhelm II. und seiner Frau sehr am Herzen. Bereits kurz nach Übernahme der Regentschaft 1890 arbeitete er Entwürfe eines verbesserten Arbeiterschutzgesetzes aus – gegen den Widerstand des Reichskanzlers Bismarck.
Bis zum Jahre 1916 wurden immer wieder Sozialreformen durchgeführt, die die Lage der Arbeiterschaft stetig verbesserten.
Auch wenn der Kaiser die Partei der Arbeiter, die SPD, mit Worten angriff (schließlich war sie damals eine marxistische Partei, die die Abschaffung der Monarchie anstrebte), so sah der Kaiser seinen eigenen Auftrag darin, „Gerechtigkeit zu üben, den Schwachen zu schützen, den Starken einzuschränken und den Wohlstand zu mehren“.