Doorn, 25. Dezember 1933
Wilhelm II.: Festlegung von Grabstätte und Beerdigungsritus

An den Minister des Königlichen Hauses
Doorn, 25.12.1933
am ersten Weihnachstage

Codizill zu meinem letzten Willen

Sollte Gottes Rathschluß mich aus dieser Welt abberufen zu einer Zeit, da in Deutschland das Kaisertum noch nicht wieder erstanden, d.h. eine nicht monarchische Staatsform noch vorhanden ist, so ist es mein fester Wille, da ich im Exil, in Doorn zur ewigen Ruhe eingehe, auch in Doorn beigesetzt zu werden.

An der Stelle des Hauses gegenüber wo vor dem Rhododendrons meine Büste steht, soll vor ihr der Sarg unter dem vom Bildhauer Betzner entworfenen, von mir genehmigten Sarkophag aufgestellt werden unter einem zum Schutz gegen das Wetter von Betzner zu entwerfenden Baldachin. Blumenbeete leuchtender Farben-Cinarien, Salvia soll es geben.

Die Feier schlicht, einfach still, würdig. Keine Deputationen von zu Hause. Keine Hakenkreuzfahnen.
Keine Kränze. Dasselbe gilt für I.M. im Falle eines Heimganges in Doorn.

Sterbe ich in Potsdam, so sollen meine Gebeine in dem oben erwähnten Sarkophag im Mausoleum am Neuen Palais beigesetzt werden, derart, daß er zwischen den beiden Kaiserinnen zu stehen kommt. Militärische Feier, keine Hakenkreuzfahnen, keine Trauerrede. Gesang, Gebet.

gez. Wilhelm I.R.

Nachdem in Deutschland 1933 Hitler die Macht übernommen hatte, regelte Wilhelm II. an Weihnachten dieses Jahres im holländischen Exil seine letzten Dinge.

Um einer Vereinnahmung seines Begräbnisses durch die neuen NS-Machthaber vorzubeugen, legte er fest, im Exil in Doorn begraben zu werden, sollte in Deutschland die Monarchie noch nicht wiederhergestellt worden sein. Außerdem bestimmte er für die Beerdigung ausdrücklich:
Keine Hakenkreuzfahnen“.

Obwohl Hitler den Tod des Kaisers 1941 mit einem Staatsbegräbnis in Deutschland zunächst propagandistisch instrumentalisieren wollte, wurde der Letzte Wille des Kaisers letztlich doch respektiert und er in nur kleinem Rahmen in Doorn bestattet.

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